Vorsorgevollmacht vs Patientenverfügung: Unterschiede, Gemeinsamkeiten und rechtliche Bedeutung

Kategorie: Testament & Vorsorge

Wann ist welche Verfügung sinnvoll? In diesem Beitrag erfahren Sie, wie sich Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung voneinander unterscheiden, was jede regelt und warum Sie bestenfalls alle kombinieren sollten, um für den Ernstfall gut vorbereitet zu sein.

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht Dokument und Stethoskop

Vorsorgevollmacht – Was sie regelt und wann sie Sinn macht

Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie eine andere Person, für den Fall der Fälle Ihre rechtlichen Angelegenheiten zu übernehmen. Diese Person darf Sie vertreten und Entscheidungen in Ihrem Namen treffen – zum Beispiel bei:

  • Bankgeschäften
  • Vertragsabschlüssen
  • Grundstücksgeschäften (bei notarieller Ausfertigung)
  • Behördengängen

Grundsätzlich gilt: Je umfassender die Vollmacht, desto größer das Vertrauen, das Sie der bevollmächtigten Person entgegenbringen müssen. Daher eignet sich die Vorsorgevollmacht insbesondere für Ehepartner oder enge Familienangehörige. Wichtig: Eine Vorsorgevollmacht ist auch dann sinnvoll, wenn Sie jung und gesund sind – denn Unfälle oder plötzliche Erkrankungen können jeden treffen.

Bei entsprechender Formulierung kann die Vorsorgevollmacht sogar über den Tod hinaus Wirkung entfalten (transmortale oder postmortale Wirkung), was zum Beispiel bei der Nachlassabwicklung hilfreich ist. In vielen Fällen lässt sich dadurch der Weg über einen Erbschein vermeiden.

Sie überlegen, ob Sie eine Vorsorgevollmacht notariell beurkunden lassen sollten? In bestimmten Fällen, wie etwa bei Immobiliengeschäften, ist das sogar erforderlich. Lassen Sie sich im Zweifel individuell von einem Anwalt, der ausschließlich Erbrecht macht in Schenefeld oder Hamburg beraten.

Patientenverfügung – Ihr persönlicher Wille zur medizinischen Behandlung

Die Patientenverfügung enthält Ihre Vorgaben für medizinische Behandlungen – konkret für Situationen, in denen Sie selbst nicht mehr entscheidungsfähig sind. Sie legen damit fest, ob und wie Sie z. B. bei schwerer Erkrankung oder im Sterbeprozess medizinisch versorgt werden wollen. Typische Punkte sind:

  • Wiederbelebungsmaßnahmen
  • Künstliche Ernährung oder Beatmung
  • Schmerz- und Palliativbehandlungen

Die Patientenverfügung entfaltet unmittelbare Bindungswirkung gegenüber Ärzten und Pflegepersonal. Es ist also nicht notwendig, dass Sie eine bevollmächtigte Person ernannt haben – wenngleich dies ratsam ist. Ohne Ansprechpartner kann es für das medizinische Personal schwer sein, den Willen im Einzelfall richtig einzuordnen.

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Betreuungsverfügung – Für den Fall, dass das Gericht einschreitet

Anders als bei der Vorsorgevollmacht bestimmt bei der Betreuungsverfügung letztlich das Gericht – allerdings unter Berücksichtigung Ihrer Wünsche. Mit einer Betreuungsverfügung legen Sie fest, wer Ihr gesetzlicher Betreuer werden soll, falls doch eine gerichtliche Betreuung notwendig wird. Zum Beispiel dann, wenn:

  • keine Vorsorgevollmacht vorliegt, oder
  • diese für gewisse Angelegenheiten nicht ausreicht

Sinnvoll ist es, sowohl in der Vorsorgevollmacht als auch in einem separaten Dokument festzuhalten, wer nicht Betreuer werden soll, um Missbrauch zu vermeiden.

Warum alle drei Dokumente zusammengehören

Die drei Instrumente – Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung – greifen ineinander:

  • Die Vorsorgevollmacht ermöglicht Ihrer Vertrauensperson, für Sie zu handeln.
  • Die Patientenverfügung stellt klar, wie gehandelt werden soll.
  • Die Betreuungsverfügung sichert ab, dass das Gericht im Fall der rechtlichen Betreuung Ihre Wunschperson einsetzt.

Wenn Sie also sicherstellen möchten, dass Sie auch im Ernstfall Ihren Willen durchsetzen können, sollten Sie nicht nur eines dieser Dokumente erstellen, sondern ein aufeinander abgestimmtes Gesamtpaket.

Formulare, Muster und rechtssichere Gestaltung

Offizielle Vordrucke, etwa vom Bundesministerium der Justiz, sind kostenlos online verfügbar. Sie sollten dabei allerdings beachten, dass diese Muster keine individuelle Beratung ersetzen. Denn eine fehlerhafte oder unpassend formulierte Verfügung entfaltet im Zweifel keine rechtliche Wirkung.

Als Rechtsanwalt, der ausschließlich Erbrecht macht, unterstütze ich Sie gerne bei der Erstellung und individuellen Anpassung Ihrer Vorsorgedokumente – auch mit Blick auf mögliche Konsequenzen im Erbfall.

Fazit

Unterschiede zwischen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung bestehen vor allem darin, dass die Vorsorgevollmacht eine Person ermächtigt und die Patientenverfügung den eigenen Willen festlegt. Die Betreuungsverfügung rundet das Ganze ab, falls das Gericht entscheiden muss. Nur wer alle drei Dokumente sauber und rechtssicher aufsetzt, stellt sicher, dass der eigene Wille auch in kritischen Lebensphasen Beachtung findet.

Für eine persönliche Beratung stehe ich Ihnen in Hamburg gerne zur Verfügung. Alternativ können Sie auch in Schenefeld einen Termin vereinbaren, um Ihr Anliegen zu besprechen.

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