Warum überhaupt ein Erbe ausschlagen?
Wer Erbe wird – sei es durch ein Testament oder die gesetzliche Erbfolge – übernimmt nicht nur Vermögenswerte, sondern auch Verbindlichkeiten des Verstorbenen. Wenn die Schulden den Nachlass übersteigen, kann es sinnvoll oder sogar notwendig sein, das Erbe auszuschlagen. Ebenso kommt eine Ausschlagung manchmal aus emotionalen Gründen in Betracht, etwa wenn das Verhältnis zum Verstorbenen belastet war oder der Erbfall psychisch schwer zu verarbeiten ist.
Typische Gründe für eine Ausschlagung:
- Die Verbindlichkeiten übersteigen den Wert des Nachlasses
- Es bestehen unübersichtliche oder unbekannte Nachlassverhältnisse
- Ausnahmsweise: strategische oder familiäre Überlegungen
Gerade bei letzteren ist besondere Vorsicht geboten. Wer etwa ausschlägt, damit ein anderer – z. B. die Mutter als Ehefrau – allein erbt, riskiert rechtliche Überraschungen. Denn unter Umständen rückt ein unbekannter oder entfernter Verwandter nach – etwa eine Cousine – und wird plötzlich Erbe oder Mitglied der Erbengemeinschaft. Solche Fälle sind nicht selten und können zu erheblichen Konflikten führen, insbesondere wenn die Nachfolge nicht mehr im Sinne der Beteiligten verläuft.
Form und Frist: So schlagen Sie ein Erbe wirksam aus
Die Ausschlagung muss formell korrekt erfolgen. Dafür gelten klare Regeln:
- Frist: Die Ausschlagungserklärung muss innerhalb von sechs Wochen ab Kenntnis von Erbfall und Erbenstellung erfolgen (§ 1944 BGB).
- Form: Die Erklärung ist zur Niederschrift beim Nachlassgericht oder in öffentlich beglaubigter Form (§ 1945 Abs. 1 BGB) möglich.
Das bedeutet konkret: Sie müssen entweder zum zuständigen Nachlassgericht oder zu einem Notar gehen. Dabei ist nicht nur das Nachlassgericht am Wohnsitz des Verstorbenen zuständig, sondern wahlweise auch das Gericht, in dessen Bezirk Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt (meistens Wohnsitz) haben.
Praktischer Tipp: Gericht statt Notar
Viele gehen zunächst davon aus, dass sie unbedingt einen Notar benötigen. Tatsächlich ist der Weg über das Amtsgericht häufig unkomplizierter und effizienter – ein Notar ist nicht zwingend erforderlich. Entscheidend ist daher: Wählen Sie den Weg, der für Sie persönlich am nächsten, praktischsten und schnellsten ist. Für viele ist das der direkte Gang zum Nachlassgericht.
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Sichern Sie Ihre Nachfolge frühzeitig – rechtlich klar, steuerlich durchdacht und individuell auf Ihre Situation abgestimmt.
Was passiert nach der Ausschlagung?
Mit Ihrer Ausschlagung gelten Sie rechtlich als nicht Erbe geworden. Die Erbschaft geht auf den nächsten in der gesetzlichen Erbfolge über. Achten Sie daher besonders darauf, wer genau nachrückt – Missverständnisse in diesem Punkt können nicht mehr einfach korrigiert werden.
Insbesondere wenn Sie aus strategischen Gründen ausschlagen, um die Erbfolge in eine bestimmte Richtung zu lenken, sollten Sie sicher sein, dass keine ungewollten Nachfolger vorhanden sind. Andernfalls kann Ihr Plan komplett nach hinten losgehen.
Frist verpasst – was nun?
Auch wenn Sie die sechswöchige Ausschlagungsfrist verpasst haben, gibt es in Ausnahmefällen Wege, die Annahme der Erbschaft anzufechten – etwa bei einem relevanten Irrtum. Doch die Anforderungen der Rechtsprechung daran sind sehr streng. Wer zum Beispiel ausschlägt, um einer bestimmten Person den Nachlass zu überlassen, später aber bemerkt, dass auch eine unerwünschte dritte Person miterbt, kann diesen „Irrtum“ in der Regel nicht erfolgreich anfechten. Denn: Der Ausschlagende hat objektiv erklärt, dass er nichts erben will – auf die Motivation kommt es dann nicht mehr entscheidend an.
Verpassen Sie daher möglichst nicht die Frist – nachträgliche „Rettung“ ist nur selten möglich und mit hohem Aufwand verbunden.
Fazit: Ausschlagung will gut überlegt und korrekt umgesetzt sein
Ein Erbe auszuschlagen ist einfach – aber nur, wenn Sie frühzeitig und richtig reagieren. Auch in scheinbar klaren Fällen können rechtliche Fallstricke lauern, insbesondere bei Ausschlagung aus nicht-finanziellen Motiven. Um sicherzugehen, dass Sie keine unerwünschten Folgen verursachen, sollten Sie rechtzeitig fachkundigen Rat einholen.
Als Rechtsanwalt der ausschließlich Erbrecht macht unterstütze ich Sie gerne bei allen Fragen rund um die Ausschlagung der Erbschaft, mögliche Fristen und Risiken. Vereinbaren Sie gerne einen Termin – ich bin sowohl in der Region Schenefeld als auch in Hamburg im Erbrecht tätig.
