1. Warum es wichtig ist, die Erbschaftssteuer zu berechnen
Wenn Sie ein Erbe antreten, stellt sich schnell die Frage nach der Erbschaftssteuer. Die Höhe dieser Steuer kann je nach Vermögenswerten und Verwandtschaftsverhältnis erheblich variieren. Um spätere böse Überraschungen zu vermeiden, sollten Sie sich so früh wie möglich einen Überblick verschaffen.
2. Schritt-für-Schritt zur Erbschaftssteuerberechnung
Erstellung eines Nachlassverzeichnisses
Bevor Sie überhaupt Steuersätze und Freibeträge prüfen können, müssen Sie den Wert des Nachlasses feststellen. Dafür empfiehlt sich ein vollständiges Nachlassverzeichnis.
Es sollte folgende Positionen enthalten:
- Aktivposten: Bankguthaben, Wertpapiere, Immobilien, Fahrzeuge, persönliche Wertgegenstände
- Passivposten: Schulden, Darlehen, offene Rechnungen
Aus den Aktiva und Passiva ergibt sich der steuerpflichtige Erwerb.
Freibeträge gemäß § 16 ErbStG
Je nach Verhältnis zum Erblasser steht Ihnen ein Freibetrag zu. Dieser Teil des Erbes bleibt steuerfrei:
- Ehegatte / eingetragener Lebenspartner: 500.000 €
- Kind: 400.000 €
- Enkelkind: 200.000 €
- Übrige Personen in Steuerklasse I (z. B. Eltern): 100.000 €
- Steuerklasse II und III: 20.000 €
Nur der Anteil, der den Freibetrag übersteigt, unterliegt der Erbschaftssteuer.
Jetzt rechtzeitig vorsorgen
Sichern Sie Ihre Nachfolge frühzeitig – rechtlich klar, steuerlich durchdacht und individuell auf Ihre Situation abgestimmt.
Einordnung in die Steuerklasse (§ 15 ErbStG)
Die Erbschaftssteuer richtet sich auch nach der Steuerklasse, die auf Basis Ihres Verhältnisses zum Erblasser festgelegt wird:
- Steuerklasse I: Ehegatten, Kinder, Enkel, Eltern bei Erbschaft
- Steuerklasse II: Geschwister, Schwiegerkinder, geschiedene Ehegatten
- Steuerklasse III: Alle übrigen Personen
Steuersätze gemäß § 19 ErbStG
Wie hoch die Steuer ausfällt, hängt vom verbleibenden steuerpflichtigen Betrag nach Abzug des Freibetrags und von der Steuerklasse ab:
| Erwerb bis | Steuerklasse I | Steuerklasse II | Steuerklasse III |
| 75.000 € | 7% | 15% | 30% |
| 300.000 € | 11% | 20% | 30% |
| 600.000 € | 15% | 25% | 30% |
| 6.000.000 € | 19% | 30% | 30% |
| 13.000.000 € | 23% | 35% | 50% |
| 26.000.000 € | 27% | 40% | 50% |
| über 26.000.000 € | 30% | 43% | 50% |
3. Beispielrechnung:
Steuerklasse II, steuerpflichtiger Erwerb 52.500 Euro, Steuersatz 15 Prozent
Berechnung:
52.500 Euro × 15 Prozent = 7.875 Euro
Ergebnis:
Die Erbschaftsteuer beträgt 7.875 Euro.
4. Wie Sie Erbschaftssteuer legal reduzieren können
Obwohl sich die Steuer nicht vollständig vermeiden lässt, gibt es Gestaltungsmöglichkeiten:
- Schenkungen zu Lebzeiten: Durch frühzeitige Übertragungen unter Ausnutzung der Freibeträge alle 10 Jahre
- Güterstand ausschöpfen: Zugewinnausgleich bei Ehegatten kann zusätzlich steuerfrei sein
- Verbindlichkeiten dokumentieren: Schulden und Kosten im Zusammenhang mit dem Nachlass können abgezogen werden
Falls Sie konkrete Fragen zu Ihrer Situation haben, empfehle ich Ihnen ein persönliches Gespräch:
Hier finden Sie einen ausführlichen Beitrag zum Thema Erbschaftssteuer legal reduzieren.
5. Fazit
Die Berechnung der Erbschaftssteuer ist kein Hexenwerk, wenn Sie systematisch vorgehen: Nachlasswert ermitteln, Freibetrag prüfen, Steuerklasse und Steuersatz identifizieren. Mit etwas Vorbereitung lassen sich unliebsame Überraschungen vermeiden – und manchmal sogar Steuern sparen.
