Erbschaftssteuer berechnen: So ermitteln Sie Ihre Steuerlast richtig

Kategorie: Steuern & Vermögen

Wer ein Erbe annimmt, sollte frühzeitig wissen, welche Erbschaftssteuer anfällt. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie sich die Erbschaftssteuer konkret berechnet, welche Freibeträge gelten und welche Rolle Ihre persönliche Steuerklasse spielt. Zudem erhalten Sie Tipps, wie Sie sich vor unangenehmen Steuerüberraschungen schützen können.

Erbschaftskosten berechnen: Erbschaftsteuer ermitteln mit Laptop.

1. Warum es wichtig ist, die Erbschaftssteuer zu berechnen

Wenn Sie ein Erbe antreten, stellt sich schnell die Frage nach der Erbschaftssteuer. Die Höhe dieser Steuer kann je nach Vermögenswerten und Verwandtschaftsverhältnis erheblich variieren. Um spätere böse Überraschungen zu vermeiden, sollten Sie sich so früh wie möglich einen Überblick verschaffen.

2. Schritt-für-Schritt zur Erbschaftssteuerberechnung

Erstellung eines Nachlassverzeichnisses

Bevor Sie überhaupt Steuersätze und Freibeträge prüfen können, müssen Sie den Wert des Nachlasses feststellen. Dafür empfiehlt sich ein vollständiges Nachlassverzeichnis.

Es sollte folgende Positionen enthalten:

  • Aktivposten: Bankguthaben, Wertpapiere, Immobilien, Fahrzeuge, persönliche Wertgegenstände
  • Passivposten: Schulden, Darlehen, offene Rechnungen

Aus den Aktiva und Passiva ergibt sich der steuerpflichtige Erwerb.

Freibeträge gemäß § 16 ErbStG

Je nach Verhältnis zum Erblasser steht Ihnen ein Freibetrag zu. Dieser Teil des Erbes bleibt steuerfrei:

  • Ehegatte / eingetragener Lebenspartner: 500.000 €
  • Kind: 400.000 €
  • Enkelkind: 200.000 €
  • Übrige Personen in Steuerklasse I (z. B. Eltern): 100.000 €
  • Steuerklasse II und III: 20.000 €

Nur der Anteil, der den Freibetrag übersteigt, unterliegt der Erbschaftssteuer.

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Sichern Sie Ihre Nachfolge frühzeitig – rechtlich klar, steuerlich durchdacht und individuell auf Ihre Situation abgestimmt.

Einordnung in die Steuerklasse (§ 15 ErbStG)

Die Erbschaftssteuer richtet sich auch nach der Steuerklasse, die auf Basis Ihres Verhältnisses zum Erblasser festgelegt wird:

  • Steuerklasse I: Ehegatten, Kinder, Enkel, Eltern bei Erbschaft
  • Steuerklasse II: Geschwister, Schwiegerkinder, geschiedene Ehegatten
  • Steuerklasse III: Alle übrigen Personen

Steuersätze gemäß § 19 ErbStG

Wie hoch die Steuer ausfällt, hängt vom verbleibenden steuerpflichtigen Betrag nach Abzug des Freibetrags und von der Steuerklasse ab:

Erwerb bisSteuerklasse ISteuerklasse IISteuerklasse III
75.000 €7%15%30%
300.000 €11%20%30%
600.000 €15%25%30%
6.000.000 €19%30%30%
13.000.000 €23%35%50%
26.000.000 €27%40%50%
über 26.000.000 €30%43%50%

3. Beispielrechnung:

Steuerklasse II, steuerpflichtiger Erwerb 52.500 Euro, Steuersatz 15 Prozent

Berechnung:
52.500 Euro × 15 Prozent = 7.875 Euro

Ergebnis:
Die Erbschaftsteuer beträgt 7.875 Euro.

Obwohl sich die Steuer nicht vollständig vermeiden lässt, gibt es Gestaltungsmöglichkeiten:

  • Schenkungen zu Lebzeiten: Durch frühzeitige Übertragungen unter Ausnutzung der Freibeträge alle 10 Jahre
  • Güterstand ausschöpfen: Zugewinnausgleich bei Ehegatten kann zusätzlich steuerfrei sein
  • Verbindlichkeiten dokumentieren: Schulden und Kosten im Zusammenhang mit dem Nachlass können abgezogen werden

Falls Sie konkrete Fragen zu Ihrer Situation haben, empfehle ich Ihnen ein persönliches Gespräch:

Hier finden Sie einen ausführlichen Beitrag zum Thema Erbschaftssteuer legal reduzieren.

5. Fazit

Die Berechnung der Erbschaftssteuer ist kein Hexenwerk, wenn Sie systematisch vorgehen: Nachlasswert ermitteln, Freibetrag prüfen, Steuerklasse und Steuersatz identifizieren. Mit etwas Vorbereitung lassen sich unliebsame Überraschungen vermeiden – und manchmal sogar Steuern sparen.

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