Betreuungsverfügung: Bedeutung, Inhalt und rechtliche Möglichkeiten

Kategorie: Testament & Vorsorge

Die Betreuungsverfügung ermöglicht es Ihnen, selbst zu bestimmen, wer im Ernstfall zu Ihrem rechtlichen Betreuer bestellt wird – sollte eine Vorsorgevollmacht nicht ausreichen. Damit schaffen Sie eine wichtige Ergänzung zur Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung und sichern Ihre Selbstbestimmtheit für den Fall der Fälle umfassend ab.

Laptop und Arzt beim Ausfüllen von Dokumenten

Was ist eine Betreuungsverfügung?

Mit einer Betreuungsverfügung legen Sie fest, wer im Fall fehlender Geschäftsfähigkeit oder Entscheidungsunfähigkeit vom Gericht als rechtlicher Betreuer eingesetzt werden soll. Dies betrifft Situationen, in denen Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können und Ihre Vorsorgevollmacht entweder nicht besteht oder nicht ausreicht.

Ziel der Betreuungsverfügung ist es, zu verhindern, dass eine unbekannte oder unerwünschte Person vom Gericht als Betreuer eingesetzt wird. Sie wahren damit Ihr Selbstbestimmungsrecht – selbst dann, wenn Sie sich nicht mehr selbst äußern können.

Unterschied zur Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Die Begriffe Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung werden häufig miteinander verwechselt. Wichtig ist, sie voneinander zu unterscheiden:

  • Vorsorgevollmacht: Sie bevollmächtigen eine Vertrauensperson, für Sie in fast allen rechtlichen Angelegenheiten zu handeln. Mehr zur Vorsorgevollmacht.
  • Patientenverfügung: Sie legen für bestimmte medizinische Situationen Ihren konkreten Willen fest, z.B. über lebensverlängernde Maßnahmen – unabhängig von einer konkreten Person. Unterschiede zur Vorsorgevollmacht.
  • Betreuungsverfügung: Hier bestimmen Sie, wer durch das Gericht als rechtlicher Betreuer eingesetzt werden soll – falls eine Betreuung notwendig wird.

Warum eine Betreuungsverfügung sinnvoll ist

Eine Vorsorgevollmacht deckt viele Situationen ab, doch es gibt Ausnahmen. Gerade in besonders sensiblen Fällen – etwa, wenn umfangreiche medizinische Maßnahmen unter richterlichem Vorbehalt stehen – kann ein Betreuungsverfahren erforderlich sein. Ohne Betreuungsverfügung entscheidet dann das Gericht, wer Betreuer wird – mitunter jemand außerhalb des Familien- oder Freundeskreises.

Die Betreuungsverfügung fungiert hier als Absicherung: Sie sorgt dafür, dass trotz gerichtlicher Bestellung Ihre Vertrauensperson zum Betreuer ernannt wird und nicht eine fremde Person.

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Was sollte in der Betreuungsverfügung stehen?

Die Betreuungsverfügung muss nicht lang oder juristisch kompliziert sein. Wichtig ist ein klarer Satz, etwa:

„Für den Fall, dass eine rechtliche Betreuung notwendig wird, bestimme ich [Name, Geburtsdatum] zu meinem rechtlichen Betreuer.“

Darüber hinaus können Sie festhalten:

  • Welche Personen ausdrücklich nicht Betreuer werden sollen
  • Was der Betreuer im Rahmen der Betreuung beachten soll (z. B. Ort der Unterbringung, kulturelle/religiöse Hintergründe)

Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht sinnvoll kombinieren

Ich empfehle, die Betreuungsverfügung immer in Kombination mit einer Vorsorgevollmacht zu erstellen. In meiner Praxis als Rechtsanwalt der ausschließlich Erbrecht macht arbeite ich grundsätzlich so: Die Person, die in der Vorsorgevollmacht benannt wird, sollte auch in der Betreuungsverfügung Erwähnung finden.

Zusätzlich ist es sinnvoll, beide Dokumente mit einer Patientenverfügung zu verzahnen. So stellen Sie sicher, dass Ihr Wille auch medizinisch gewahrt bleibt.
Wenn Sie sich zu den Unterschieden eingehender informieren möchten, lesen Sie diesen Beitrag über die Unterschiede zwischen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.

Wo wird die Betreuungsverfügung hinterlegt?

Es ist empfehlenswert, die Betreuungsverfügung beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren zu lassen. Ärzte, Gerichte und Betreuungsstellen können dort im Bedarfsfall einsehen, ob eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung vorliegt.

Damit erhöhen Sie die Wahrscheinlichkeit, dass Ihre Verfügung im Ernstfall auch tatsächlich berücksichtigt wird.

Formulare & Kosten

Ein kostenfreier Vordruck der Betreuungsverfügung wird vom Bundesministerium der Justiz zur Verfügung gestellt. Dieser umfasst jeweils auch entsprechende Formulare zur Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.

Wenn Sie Wert auf eine individuelle und rechtssichere Ausarbeitung legen, lassen Sie sich am besten anwaltlich beraten. Die Kosten hierfür richten sich nach Aufwand und Umfang. In meiner Kanzlei erfolgt dies häufig im Rahmen eines Gesamtpakets, das auch die Kombination der relevanten Vollmachten und Verfügungen beinhaltet.

Fazit

Die Betreuungsverfügung ist ein wichtiger rechtlicher Baustein Ihrer persönlichen Vorsorge. Sie hilft, Unsicherheit im Ernstfall zu vermeiden, und stellt sicher, dass nicht das Gericht allein entscheidet, wer Sie im Notfall rechtlich betreut.Wenn Sie sich in einem persönlichen Gespräch umfassend beraten lassen möchten, erreichen Sie mich gerne. Ich bin als Rechtsanwalt der ausschließlich Erbrecht macht in Hamburg und Schenefeld für Sie tätig.

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