Erben ohne Trauschein – Warum Ihr Partner ohne Testament leer ausgeht

Kategorie: Erben & Pflichtteil

Wer ohne Trauschein zusammenlebt, ist erbrechtlich Fremder. Stirbt Ihr Partner ohne Testament, gehen Sie leer aus – ganz gleich, wie lange Sie zusammen waren. Es gibt kein gesetzliches Erbrecht für den Lebensgefährten. Neben der völligen Enterbung drohen steuerliche Nachteile und praktische Probleme, etwa bei gemeinsamen Konten oder der Wohnung. Wer vorsorgen will, muss aktiv gestalten.

Diskussion über Erbschaft ohne Testament.

Kein gesetzliches Erbrecht für unverheiratete Paare

Die Vorstellung, man sei nach vielen gemeinsamen Jahren „automatisch“ abgesichert, hält sich hartnäckig. Das Gesetz sieht das anders. Wenn Sie nicht verheiratet sind und keine eingetragene Lebenspartnerschaft besteht, gelten Sie erbrechtlich nicht als Angehöriger. Es gibt – vereinfacht gesagt – kein Erbrecht für den Lebenspartner.

Die Folge: Stirbt Ihr Partner ohne Testament, greift die gesetzliche Erbfolge. Erben sind dann ausschließlich Verwandte – etwa Kinder, Eltern oder Geschwister. Sie selbst gehen leer aus, selbst wenn Sie seit Jahrzehnten zusammengelebt haben.

Das sind oft die tragischsten Fälle: Es wurde kein Testament errichtet, der Lebenspartner verstirbt plötzlich und der überlebende Partner hat keinerlei Ansprüche und keine Gestaltungsmöglichkeiten.

Praktische Probleme nach dem Todesfall

Neben der emotionalen Belastung kommen schnell handfeste Schwierigkeiten hinzu. Typische Problemfelder sind:

  • Gemeinsame Wohnung: Gehört die Immobilie dem Verstorbenen, entscheiden die Erben über die weitere Nutzung. Sie haben kein automatisches Bleiberecht.
  • Auskunftsansprüche: Wenn Sie Nachlassgegenstände in Besitz haben, können Erben Auskunft von Ihnen verlangen.
  • Konten und Vermögen: Auch bei Gemeinschaftskonten kann es kompliziert werden.

Gerade bei Konten wird häufig unterschätzt, dass Einzahlungen steuerlich als Schenkung gewertet werden können. Zahlt ein Partner etwa 40.000 Euro auf ein gemeinsames Konto ein, kann das – je nach Gestaltung – schenkungsteuerliche Folgen haben. Näheres dazu erfahren Sie in meinem Beitrag: „Testament für Lebenspartner richtig gestalten – worauf Sie achten müssen”.

Erbschaftsteuer: Deutlicher Nachteil ohne Trauschein

Selbst wenn Sie sich testamentarisch gegenseitig als Erben einsetzen, bleibt ein erheblicher steuerlicher Unterschied zur Ehe. Unverheiratete Partner haben lediglich einen Freibetrag von 20.000 Euro.

Alles darüber hinaus wird mit einem deutlich höheren Steuersatz besteuert. Bei Immobilien oder größeren Vermögenswerten kann das schnell in den sechsstelligen Steuerbereich führen.

Zum Vergleich: Ehegatten profitieren von erheblich höheren Freibeträgen. Vor diesem Hintergrund ist die Überlegung, ob eine Eheschließung sinnvoll sein kann, keineswegs rein emotional, sondern oft wirtschaftlich geprägt. Wichtig ist: Durch die Heirat werden nicht automatisch „alle Güter in einen Topf geworfen“. Jeder behält grundsätzlich sein eigenes Vermögen. Vieles kann zudem durch einen Ehevertrag geregelt werden.

Jetzt rechtzeitig vorsorgen

Sichern Sie Ihre Nachfolge frühzeitig – rechtlich klar, steuerlich durchdacht und individuell auf Ihre Situation abgestimmt.

Heirat als erbrechtliche Weichenstellung

Viele Paare scheuen die Ehe aus Sorge vor finanziellen Nachteilen im Fall einer Trennung. Tatsächlich bleiben Vermögenswerte grundsätzlich getrennt; Zugewinnausgleichsansprüche entstehen nur unter bestimmten Voraussetzungen. Zudem können ehevertragliche Regelungen individuelle Lösungen schaffen.

Rein erbrechtlich betrachtet ist die Ehe ein klarer Vorteil. Sie verbessert nicht nur die Stellung des überlebenden Partners im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge, sondern auch die steuerliche Situation erheblich.

Fazit: Ohne Testament kein Schutz

Wenn Sie ohne Trauschein leben, sind Sie ohne letztwillige Verfügung rechtlich nicht abgesichert. Das Gesetz kennt keine Sonderstellung für langjährige Lebensgemeinschaften. Ohne Testament geht Ihr Partner leer aus.

Ob Testament, Erbvertrag oder – bewusst gewollt – die Eheschließung: Entscheidend ist, dass Sie eine klare Regelung treffen. Andernfalls bestimmen allein gesetzliche Vorschriften über Ihr Vermögen. Wenn Sie unsicher sind, welche Gestaltung in Ihrer Situation sinnvoll ist, lassen Sie sich beraten. Als Rechtsanwalt, der ausschließlich Erbrecht in Schenefeld und in Hamburg macht, unterstütze ich Sie dabei, vorausschauend und rechtssicher zu regeln, was Ihnen wichtig ist.

Individuelle Fragen zum Thema oder sonstige Anliegen?