Warum das Thema Erbschaftssteuer frühzeitig angegangen werden sollte
Erbschaftssteuer wird oft erst zum Thema, wenn ein Erbfall kurz bevorsteht – dabei ist genau das zu spät für eine effektive Planung. Spätestens mit dem Wissen um ein entsprechend großes Vermögen sollte die Gestaltung beginnen. Denn: Wenn der Erbfall eingetreten ist, lassen sich nur noch sehr begrenzt Weichen stellen.
Zwar gibt es theoretisch noch Konstruktionen wie so genannte „transmortal“ wirkende Vollmachten, mit denen nach dem Tod bestimmte Vermögensverteilungen vorgenommen werden könnten – das bewegt sich aber schnell in einer rechtlichen Grauzone und gehört unbedingt in anwaltliche oder notarielle Beratung.
Grundsätzlich gilt: Wer rechtzeitig plant, hat deutlich mehr Möglichkeiten, legal und effektiv Erbschaftssteuer zu sparen.
Steuerfreibeträge optimal nutzen – alle zehn Jahre
Ein zentraler Ansatzpunkt sind die sogenannten Steuerfreibeträge. Beispielsweise kann ein Elternteil seinem Kind alle zehn Jahre bis zu 400.000 € steuerfrei zuwenden. Diese Möglichkeit frühzeitig zu nutzen und über Jahre hinweg gezielt zu verschenken, schafft Luft – steuerlich wie organisatorisch.
Neben Geldwerten können auch Immobilien auf diese Weise übertragen werden – allerdings stets mit Bedacht. Wer sein Haus zu Lebzeiten komplett verschenkt und plötzlich selbst in finanzielle Not gerät, hat keinen Zugriff mehr auf das Eigentum. Hier muss eine individuelle Lösung erarbeitet werden, bei der auch Sicherungsinstrumente wie Nießbrauchrechte eine Rolle spielen.
Vermächtnisse als intelligentes Steuersparmodell
Vermächtnisse sind ein besonders effektives Instrument, wenn es darum geht, die Erbschaftssteuerbelastung gezielt zu reduzieren. Hierbei wird eine Person bedacht, ohne dass sie direkte Erbin wird. Das hat zwei Vorteile:
- Zusätzliche Freibeträge können genutzt werden.
- Das zu versteuernde Erbe der Haupterben wird reduziert.
Gerade wenn Immobilien und ein gewisses Bar- oder Depotvermögen vorhanden sind, lohnt es sich, über Vermächtnisse nachzudenken. Diese lassen sich oft mit überschaubarem Aufwand einfügen und haben signifikante Auswirkungen auf die steuerliche Belastung. Eine besonders interessante Gestaltungsmöglichkeit ist dabei das sogenannte Supervermächtnis, das zusätzliche Flexibilität und steuerliche Vorteile eröffnet.
Wenn Sie überlegen, wie Sie das konkret angehen, werfen Sie einen Blick auf unseren weiterführenden Beitrag: Erbschaftssteuer berechnen: So ermitteln Sie Ihre Steuerlast richtig.
Jetzt rechtzeitig vorsorgen
Sichern Sie Ihre Nachfolge frühzeitig – rechtlich klar, steuerlich durchdacht und individuell auf Ihre Situation abgestimmt.
Gestaltung durch Heirat: Nicht nur romantisch, sondern auch steuerlich sinnvoll
In vielen Fällen – besonders bei langjährigen Lebensgemeinschaften – kann eine Heirat auch aus steuerlicher Perspektive neue Gestaltungsspielräume eröffnen. Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen Verheirateten und nicht Verheirateten extrem deutlich:
- Verheiratete erhalten einen Freibetrag von 500.000 €.
- Lebensgefährten hingegen nur 20.000 €.
In der Praxis kann das bedeuten, dass bei fehlender Heirat hohe sechsstellige Steuerbeträge fällig werden – auch wenn testamentarisch alles geregelt ist. Eine Ehe lohnt sich in solchen Fällen oft aus rationalen Gründen sehr.
Für größere Vermögen: Familienpools und gesellschaftsrechtliche Modelle
Für sehr vermögende Privatpersonen oder Unternehmer können komplexere Strukturen wie Familienpools (z. B. in Form einer GmbH oder KG) sinnvoll sein. Hier wird Vermögen gebündelt und Stück für Stück übertragen – mit dem Vorteil, dass steuerfreie Beträge regelmäßig und systematisch genutzt werden können.
Diese Modelle sind allerdings beratungsintensiv und lohnen sich ab einer bestimmten Vermögensgröße. In einem Folgebeitrag werden wir diese Gestaltungen gesondert besprechen.
Fazit: Individuelle Lösung statt Pauschalrezept
Eines ist beim Thema Erbschaftssteuer ganz klar: Die Ausgangssituation ist bei jeder Person anders. Ein angestellter Immobilienbesitzer hat andere Möglichkeiten als eine Unternehmerin mit Beteiligungen und Barvermögen.
Wichtiger als ein Patentrezept ist daher, rechtzeitig mit der Planung zu beginnen und gemeinsam eine Lösung zu entwickeln, die zum Vermögen und zu den familiären Zielen passt. Ob durch Vermächtnisse, testamentarische Regelungen oder gezielte Schenkungen – wer vorausschauend handelt, spart bares Geld.
Wenn Sie eine individuelle Einschätzung Ihrer Situation wünschen, berate ich Sie als Rechtsanwalt für Erbrecht in Hamburg oder auch gerne persönlich vor Ort als Anwalt für Erbrecht in Schenefeld.
