Supervermächtnis – Steueroptimierung im Erbrecht gezielt nutzen

Kategorie: Testament & Vorsorge

Das Supervermächtnis ist eine moderne Ergänzung zum Berliner Testament und schafft die Möglichkeit, steuerliche Freibeträge gezielt auszunutzen. Richtig eingesetzt, kann es Erbschaftssteuer sparen und gleichzeitig den Nachlass sinnvoll strukturieren – ohne dabei das Risiko des Totalverlusts des Familienvermögens einzugehen.

Supervermächtnis Vorteile im Erbrecht, steuerliche Aspekte

Was ist ein Supervermächtnis?

Das Supervermächtnis ist ein spezialisiertes steuerliches Gestaltungsmittel im Erbrecht. Es handelt sich, wie der Name schon andeutet, nicht um eine Erbeinsetzung, sondern um ein Vermächtnis. Der Unterschied: Der Vermächtnisnehmer wird nicht Erbe, sondern erhält nur einen Anspruch auf bestimmte Vermögenswerte gegen den Erben.

Charakteristisch für das Supervermächtnis ist seine Verbindung mit steuerlichen Freibeträgen. Kindern oder nahestehenden Personen kann in Höhe ihres steuerlichen Freibetrags ein Betrag oder Vermögensgegenstand vermacht werden – oft zusätzlich zum Berliner Testament.

Wie funktioniert das Supervermächtnis konkret?

Das Supervermächtnis wird typischerweise in Ehegattentestamenten verwendet, vor allem im Zusammenhang mit dem Berliner Testament. Dieses sieht klassisch vor:

  • Nach dem Tod des ersten Ehegatten erbt der überlebende Partner das gesamte Vermögen.
  • Nach dessen Tod erben die Kinder oder andere Dritte.

Hier liegt auch das steuerliche Problem: Die Kinder erhalten ihr Erbe erst nach dem Tod des zuletzt Versterbenden – und nutzen damit ihren Freibetrag erst dann. Bei höherem Vermögen kann das schnell zu erheblichen Steuerbelastungen führen.

Mit dem Supervermächtnis wird bereits nach dem Tod des ersten Ehegatten ein Vermächtnis an die Kinder ausgesetzt, in Höhe ihres Freibetrags (aktuell 400.000 Euro je Kind). Dadurch werden die Freibeträge beider Elternteile ausgeschöpft.

Welche Vorteile bietet das Supervermächtnis?

  • Optimierung der Erbschaftssteuer durch bessere Ausnutzung von Freibeträgen
  • Flexibler Einsatz: Das Supervermächtnis kann individuell gestaltet werden
  • Rechtlich abgesichert, wenn korrekt formuliert und durchdacht

Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass das Supervermächtnis keine Zerschlagung des Nachlasses erfordert. Der überlebende Ehepartner bleibt dennoch Alleinerbe und kann weiter über den Großteil des Vermögens verfügen.

Jetzt rechtzeitig vorsorgen

Sichern Sie Ihre Nachfolge frühzeitig – rechtlich klar, steuerlich durchdacht und individuell auf Ihre Situation abgestimmt.

Gibt es Risiken oder Nachteile?

Wenige – aber sie existieren. Das Supervermächtnis ist eine noch verhältnismäßig junge Gestaltung, weshalb bislang nur wenig höchstrichterliche Rechtsprechung hierzu vorliegt. Umso wichtiger ist es, die rechtliche Ausgestaltung mit besonderer Sorgfalt vorzunehmen.

Dabei muss das Supervermächtnis so konzipiert sein, dass steuerlich weder eine Kettenschenkung noch eine Gestaltung im Sinne einer Steuerumgehung (§ 42 AO) angenommen werden kann. Insbesondere eine zeitlich zu weit in die Zukunft hinausgeschobene Erfüllung – etwa wenn das Vermächtnis erst mit dem Tod des überlebenden Ehegatten fällig werden soll – birgt das Risiko, dass steuerliche Vorteile durch § 6 Abs. 4 ErbStG oder Missbrauchsvorbehalte wieder entfallen.

Es empfiehlt sich daher, die Erfüllung an einen realistischen, nicht nur formal bestimmten Zeitpunkt zu koppeln, beispielsweise „innerhalb von fünf Jahren nach dem Tod des Erstversterbenden“ statt „erst mit dem Tod des überlebenden Ehegatten“. Nur so lässt sich vermeiden, dass die Gestaltung ihren steuerlichen Nutzen einbüßt.

Gleichwohl handelt es sich beim Supervermächtnis nicht um ein Modell aggressiver Steuervermeidung, sondern um eine rechtlich zulässige und legitime Form der Nachlassplanung.

Wann ist der Einsatz sinnvoll?

Das Supervermächtnis eignet sich besonders:

  • Bei höherem Vermögen, das über die Freibeträge hinausgeht
  • Wenn das klassische Berliner Testament genutzt wird
  • Zur Absicherung der Kinder oder Enkel bei gleichzeitiger Entlastung des Nachlasses von späterer Steuer

Grundsätzlich lässt sich sagen: Das Supervermächtnis kann in nahezu jedem Ehegattentestament eingebunden werden. Als Rechtsanwalt, der ausschließlich Erbrecht macht, empfehle ich die Prüfung in jedem Fall – individuelle Gestaltungsmöglichkeiten gibt es viele.

Supervermächtnis oder lebzeitige Schenkung?

In manchen Fällen mag auch eine lebzeitige Übertragung in Betracht gezogen werden. Diese muss aber gut abgewogen sein. Die Steueroptimierung darf niemals den Schutz und Erhalt des gemeinsam aufgebauten Vermögens gefährden.

Ein häufiges Risiko: Das Eigenheim wird zu Lebzeiten auf Kinder übertragen, aber der überlebende Ehegatte braucht es später zum Verkauf oder als Rücklage – ein Zugriff ist dann häufig nicht mehr möglich. Ehe Sie überstürzt Schenkungen vornehmen, sollten Sie andere Optimierungsstrategien wie das Supervermächtnis prüfen.

Fazit

Das Supervermächtnis ist ein beeindruckendes Gestaltungsmittel zur steuerlichen Optimierung – gerade im Zusammenspiel mit dem Berliner Testament. Wer seinen Nachlass klar und steuerlich effizient strukturieren will, sollte das Supervermächtnis als Ergänzung in Betracht ziehen.

Gerne unterstütze ich Sie als Rechtsanwalt, der ausschließlich Erbrecht macht, in Hamburg oder Schenefeld bei der konkreten Umsetzung, aber auch bei der Prüfung, ob das Supervermächtnis in Ihrer persönlichen Nachlassplanung Sinn ergibt.

Individuelle Fragen zum Thema oder sonstige Anliegen?