Vorsorgevollmacht: Erklärung, Nutzen und Rechte & Pflichten

Kategorie: Testament & Vorsorge

Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht es, eine Vertrauensperson für den Fall rechtlicher oder gesundheitlicher Handlungsunfähigkeit zu bestimmen. Sie regelt, wer in Ihrem Namen Entscheidungen treffen darf, und kann Missbrauch verhindern, wenn sie gut durchdacht ist. Für viele Menschen ist sie frühzeitig sinnvoll – unabhängig vom Alter.

Vorsorgevollmacht erstellen, selbstbestimmt vorsorgen.

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Mit einer Vorsorgevollmacht ermächtigen Sie eine andere Person, Sie in nahezu sämtlichen rechtlichen Belangen zu vertreten. Die bevollmächtigte Person kann etwa Bankangelegenheiten regeln, Verträge schließen oder Immobiliengeschäfte tätigen – abhängig vom Umfang der Vollmacht.

Wichtig ist hierbei der Unterschied zwischen einer einfachen Vollmacht und einer notariell beurkundeten General- und Vorsorgevollmacht. Letztere erlaubt auch Immobilienverkäufe oder Geschäfte, die eine öffentliche Urkunde voraussetzen. Ausgenommen sind lediglich höchstpersönliche Rechtsgeschäfte wie etwa das Eingehen einer Ehe.

Wann ist eine Vorsorgevollmacht sinnvoll?

Grundsätzlich kann jeder in die Situation geraten, wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst treffen zu können – sei es durch einen Unfall, eine Krankheit oder altersbedingte Einschränkungen. Eine Vorsorgevollmacht ist daher nicht nur für ältere Menschen relevant. Sie ist sinnvoll für:

  • Verheiratete Paare oder Lebensgemeinschaften
  • Eltern mit Kindern – insbesondere in Erbschaftsfragen
  • Personen mit besonderen gesundheitlichen Risiken
  • Menschen, die für längere Reisen im Ausland sind

Fehlt eine Vorsorgevollmacht, entscheidet im Ernstfall ein gerichtlich bestellter Betreuer – oft jemand, der der betroffenen Person völlig fremd ist. Dieser verwaltet dann hochsensible Angelegenheiten wie medizinische Behandlungen oder Vermögensfragen.

Wenn Sie mehr über die konkrete Ausgestaltung einer Vollmacht im Kontext der Nachlassplanung erfahren möchten, vereinbaren Sie gerne ein Erstgespräch:

Was darf die bevollmächtigte Person entscheiden?

Im Regelfall – je nach Inhalt der Vollmacht – ist die bevollmächtigte Person berechtigt, unter anderem:

  • Bankgeschäfte im Namen des Vollmachtgebers zu tätigen
  • Verträge zu schließen und zu kündigen
  • Medizinische Entscheidungen zu treffen (wenn mit Gesundheitssorge beauftragt)
  • Immobilien zu kaufen oder zu verkaufen (nur mit notarieller Vollmacht)

Ausgeschlossen sind persönliche Akte wie Eheschließungen oder eidesstattliche Versicherungen.

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Welche Pflichten hat die bevollmächtigte Person?

Mit der umfassenden Befugnis gehen auch Pflichten einher. Einer der wichtigsten Aspekte ist die sogenannte Rechenschaftspflicht nach § 666 BGB: Die bevollmächtigte Person muss dem Vollmachtgeber – und im Todesfall auch den Erben – über ihr Handeln Auskunft geben können.

Darüber hinaus sollte der Bevollmächtigte die Vollmacht verantwortungsvoll nutzen. Missbrauch ist zwar juristisch angreifbar, aber oft schwer nachzuweisen. Vertrauen ist daher das A und O.

Notarielle Vorsorgevollmacht vs. private Vollmacht

Eine privat verfasste Vorsorgevollmacht kann viele Lebensbereiche abdecken – jedoch nicht alle. Sobald es um Grundstücksgeschäfte geht, ist eine notarielle Beurkundung zwingend erforderlich. Nur sie erfüllt die Anforderungen für eine sogenannte öffentliche Urkunde und ist damit rechtssicher für Käufe und Verkäufe von Immobilien.

Wie lässt sich Missbrauch vermeiden?

Tragen Sie die Vorsorgevollmacht im zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer ein. Dadurch können etwa behandelnde Ärzte oder Gerichte im Ernstfall verlässlich prüfen, ob und welche Vollmacht vorliegt.

Kann die Vollmacht über den Tod hinaus gelten?

Ja, sofern ausdrücklich festgelegt. Dies ist empfehlenswert, wenn Sie möchten, dass etwa Ihre Kinder direkt nach Ihrem Tod handlungsfähig sind und z. B. Bankzugänge oder Wohnungsauflösungen regeln können. Solche transmortalen oder postmortalen Vollmachten ersparen den Erben oft Zeit und Aufwand, etwa für die Beantragung eines Erbscheins.

Hinweis zu kostenlosen Formularen

Ein kostenfreier Vordruck für eine Vorsorgevollmacht steht beim Bundesministerium der Justiz zur Verfügung. Dennoch bringt ein Beratungsgespräch mit einem Rechtsanwalt, der ausschließlich Erbrecht macht, viele Vorteile: individuelle Anpassung, rechtliche Sicherheit – und im Zweifel auch Haftung bei fehlerhafter Gestaltung.

Fazit

Eine Vorsorgevollmacht gibt Ihnen die Möglichkeit, für Notfälle selbstbestimmt vorzusorgen. Wann sie sinnvoll ist? Im Grunde: immer. Wichtig ist dabei eine klare, individuelle Gestaltung – am besten mit fachkundiger Beratung. So sorgen Sie nicht nur für rechtliche Absicherung, sondern vor allem für Sicherheit im Familienkreis.

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