Grundprinzip des Berliner Testaments
Das Berliner Testament ist das klassische gemeinsame Testament von Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnern. Es folgt dem sogenannten Einheitsprinzip:
- Nach dem Tod des ersten Ehepartners erbt der überlebende Ehepartner alleine das gesamte Vermögen.
- Erst nach dessen Tod geht die Erbmasse in vollem Umfang auf die Kinder oder eine andere eingesetzte Erbengeneration über.
Diese Regelung entspricht häufig dem Lebensverständnis der Betroffenen: Gemeinsam aufgebautes Vermögen soll zunächst vollständig dem überlebenden Ehepartner zugutekommen, bevor die Kinder oder andere Erben zum Zuge kommen.
Unterschied zu anderen Testamentformen
Im Unterschied zu Modellen mit Vor- und Nacherben wird beim Berliner Testament keine sogenannte „Schutzblase“ gebildet. Der überlebende Partner wird Vollerbe und kann grundsätzlich frei über das erhaltene Vermögen verfügen – auch ein Verkauf von Immobilien ist möglich. Es gibt keine automatischen Einschränkungen zugunsten der Kinder, es sei denn, diese werden ausdrücklich geregelt.
Voraussetzungen für ein wirksames Berliner Testament
Folgende Punkte sind für die Gültigkeit zwingend zu beachten:
- Beide Ehepartner müssen das Testament gemeinschaftlich errichten – handschriftlich oder bei einem Notar.
- Die wechselbezüglichen Verfügungen, also die wechselseitige Einsetzung als Alleinerben und die gemeinsame Bestimmung der Schlusserben, müssen klar formuliert sein.
Eine spätere Änderung nach dem Tod eines Ehepartners ist in der Regel nicht mehr ohne Weiteres möglich – es sei denn, eine solche Möglichkeit wurde ausdrücklich im Testament vorbehalten.
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Pflichtteilsrisiko beachten
Häufig wird übersehen: Kinder werden beim Berliner Testament zunächst enterbt. Sie könnten direkt nach dem Tod des ersten Elternteils ihren Pflichtteil geltend machen – also den gesetzlichen Mindestanteil am Nachlass. Dieser Anspruch lässt sich nicht durch Testament ausschließen, was unter Umständen zu finanziellen Belastungen für den überlebenden Ehepartner führen kann.
Tipp: Mögliche Pflichtteilsansprüche sollten bei der Formulierung des Testaments immer berücksichtigt werden. Wer hier unsicher ist, sollte sich frühzeitig beraten lassen – beispielsweise durch einen Rechtsanwalt, der ausschließlich Erbrecht macht, in Schenefeld oder in Hamburg.
Steuerliche Überlegungen und das Supervermächtnis
Ein steuerlicher Nachteil des Berliner Testaments kann entstehen, wenn der gesamte Nachlass zunächst auf den überlebenden Ehegatten übergeht und damit beim zweiten Todesfall erneut vollständig vererbt werden muss. So wird gegebenenfalls zweimal Erbschaftsteuer fällig – beim überlebenden Ehegatten und später bei den Kindern.
Ein Lösungsansatz hierfür kann das sogenannte Supervermächtnis sein. Es handelt sich um ein Vermächtnis zugunsten der Kinder in Höhe der steuerlichen Freibeträge – zusätzlich zur Erbeinsetzung des Ehepartners. So lassen sich Erbschaftsteuerfreibeträge gezielt und frühzeitig nutzen.
Fazit: Für wen eignet sich das Berliner Testament?
Das Berliner Testament eignet sich besonders für Ehepaare mit überschaubarem Vermögen – zum Beispiel Hausbesitzer mit einer Immobilie und moderaten Geldanlagen. Solange das Vermögen den Freibetrag von derzeit 500.000 Euro zuzüglich zum steuerfreien Eigenheim nicht überschreitet, ist es in den meisten Fällen eine sinnvolle und sichere Lösung. Wer jedoch ein höheres Vermögen hat oder steuerlich optimieren möchte, sollte über Ergänzungen wie das Supervermächtnis oder alternative Testamentsgestaltungen nachdenken.
Die Entscheidung für oder gegen ein Berliner Testament sollte stets im Einzelfall getroffen werden. Es bietet einen hohen Grad an Klarheit und entspricht in vielen Fällen genau dem, was Ehepaare sich wünschen: Sicherheit für den Ehepartner – und eine geregelte Weitergabe an die Kinder.
